Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Stralendorf hatte den Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet bereits ohne Flächen im Gebiet des B-Planes Nr. 7 abschließend beschlossen. Im Zuge der Abwägung sind zusätzlich die Flächen des B-Plangebietes Nr. 7 südlich der Pampower Straße als Wohnbauflächen aufgenommen worden. Wohnbauflächen östlich des Gebietes "Am Wodenweg" wurden reduziert. Da für die Flächen südlich der Pampower Straße noch kein Verfahren auf der Ebene der Flächennutzungsplanung geführt wurde, konnte die Genehmigungsbehörde die Genehmigung der Teilfläche nicht in Aussicht stellen. Da diese Wohnbaufläche die einzige noch realisierbare Wohnungsbaufläche für Stralendorf ist, wurde die Gemeinde gebeten, das Änderungs-/Überarbeitungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung zu führen. Das Verfahren der 1. Änderung wurde aus Sicht der Behörde nicht befürwortet. Aus diesem Grunde wurde der erneute Entwurf und die öffentliche Auslegung für einen Teilbereich des Flächennutzungsplanes notwendig. Die übrigen Belange bleiben erhalten, wie bereits durch die Gemeindevertretung beschlossen. Es wurde bei der öffentlichen Auslegung bekannt gemacht, daß Anregungen nur für den zu ändernden Teilbereich vorgebracht werden können; sowohl durch die Bürger als auch die Träger öffentlicher Belange. Der vorliegende Flächennutzungsplan der Gemeinde Stralendorf wird den Gemeindevertretern zur Abwägung empfohlen.

 

Die Vorlage wird auf der Sitzung der Gemeindevertretung umfassend vorgestellt.

 

Beschlußvorschlag:

1. Die Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange zum erneuten Entwurf für einen Teilbereich des Flächennutzungsplanes wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage - tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen/auf Sitzung beraten - geprüft. Es ergeben sich:

 

- abwägungsrelevante Anregungen

- nicht abwägungsrelevante Anregungen und

- keine Anregungen

 

2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den Flächennutzungsplan sind - im Erläuterungsbericht berücksichtigt.

 

3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange,  die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum erneuten Entwurf für einen Teilbereich des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stralendorf unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu gesetzt.

 

4. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

5. Die Abwägung zum Flächennutzungsplan vorgebrachter Anregungen wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluß).

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           1

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0