Sitzung: 07.09.2000 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/STR/031
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Stralendorf hatte den Flächennutzungsplan
für das gesamte Gemeindegebiet bereits ohne Flächen im Gebiet des B-Planes Nr.
7 abschließend beschlossen. Im Zuge der Abwägung sind zusätzlich die Flächen
des B-Plangebietes Nr. 7 südlich der Pampower Straße als Wohnbauflächen
aufgenommen worden. Wohnbauflächen östlich des Gebietes "Am Wodenweg"
wurden reduziert. Da für die Flächen südlich der Pampower Straße noch kein
Verfahren auf der Ebene der Flächennutzungsplanung geführt wurde, konnte die
Genehmigungsbehörde die Genehmigung der Teilfläche nicht in Aussicht stellen.
Da diese Wohnbaufläche die einzige noch realisierbare Wohnungsbaufläche für Stralendorf
ist, wurde die Gemeinde gebeten, das Änderungs-/Überarbeitungsverfahren mit der
öffentlichen Auslegung zu führen. Das Verfahren der 1. Änderung wurde aus Sicht
der Behörde nicht befürwortet. Aus diesem Grunde wurde der erneute Entwurf und
die öffentliche Auslegung für einen Teilbereich des Flächennutzungsplanes
notwendig. Die übrigen Belange bleiben erhalten, wie bereits durch die
Gemeindevertretung beschlossen. Es wurde bei der öffentlichen Auslegung bekannt
gemacht, daß Anregungen nur für den zu ändernden Teilbereich vorgebracht werden
können; sowohl durch die Bürger als auch die Träger öffentlicher Belange. Der
vorliegende Flächennutzungsplan der Gemeinde Stralendorf wird den
Gemeindevertretern zur Abwägung empfohlen.
Die Vorlage wird auf der Sitzung der Gemeindevertretung
umfassend vorgestellt.
Beschlußvorschlag:
1. Die Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange
zum erneuten Entwurf für einen Teilbereich des Flächennutzungsplanes wurden von
der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage -
tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen/auf Sitzung beraten -
geprüft. Es ergeben sich:
- abwägungsrelevante Anregungen
- nicht abwägungsrelevante Anregungen und
- keine Anregungen
2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von
Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von
Bedeutung für den Flächennutzungsplan sind - im Erläuterungsbericht
berücksichtigt.
3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt,
Träger öffentlicher Belange, die
Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum erneuten Entwurf
für einen Teilbereich des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stralendorf unter
Angabe der Gründe in Kenntnis zu gesetzt.
4. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der
Vorlage des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme
beizufügen.
5. Die Abwägung zum Flächennutzungsplan vorgebrachter
Anregungen wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen
(Abwägungsbeschluß).
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
1
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0