Sitzung: 01.03.2004 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2004/WIT/148
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan Nr. 4 “Woltersmoor” enthält einige zeichnerische Festsetzungen bezüglich der Wegeführung, die nicht eindeutig sind und somit die Bautätigkeit erschweren. Des weiteren sind im B-Plan Stellplatzflächen ausgewiesen, die sich nach Errichtung von Wohngebäuden als nicht zweckmäßig erweisen. Es mußte festgestellt werden, dass das Regenrückhaltebecken selbst und die Zuwegung nicht gesichert sind. Bisher liegt kein Einverständnis des Miteigentümers zum Kauf der Fläche durch die Gemeinde vor, um ein öffentliches Regenrückhaltebecken sowie eine öffentliche Zuwegung zu gewährleisten.
Diese Festsetzung soll im Zuge der 7. Änderung
getroffen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des B-Planes Nr. 4 “Woltersmoor” entsprechend der Anlage.
2. Die
Begründung wird gebilligt. Ein Umweltbericht entfällt.
3. Die Betroffenenbeteiligung erfolgt durch
öffentliche Auslegung. Parallel sind die betroffenen Träger öffentlicher
Belange zu beteiligen.
4. Die
Aufstellung und Auslegung des Entwurfes ist bekannt zu machen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0