Sitzung: 01.03.2004 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: 2003/WIT/145
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Um die Restleistungen im Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Wittenförden zum Abschluss zu bringen, wurde eine Vereinbarung zwischen der Grundstücksgesellschaft Enigk mbH und der Gemeinde Wittenförden erarbeitet.
Die Einzelheiten dieser Vereinbarung wurden auf
einer gemeinsamen Beratung am 09.12.03 mit Vertretern des Planungsbüros IBS,
der beteiligten Gartenbaufirma, der Gemeinde Wittenförden, des Amtes und Herrn
Enigk festgelegt.
Die o.g. Vereinbarung ist in der Anlage
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Grundstücksgesellschaft Enigk mbH und der Gemeinde Wittenförden in der Form der Anlage 1.
2. Der Bürgermeister und der Stellvertreter werden ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
1
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0