Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Um die Restleistungen im Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Wittenförden zum Abschluss zu bringen, wurde eine Vereinbarung zwischen der Grundstücksgesellschaft Enigk mbH und der Gemeinde Wittenförden erarbeitet.

 

Die Einzelheiten dieser Vereinbarung wurden auf einer gemeinsamen Beratung am 09.12.03 mit Vertretern des Planungsbüros IBS, der beteiligten Gartenbaufirma, der Gemeinde Wittenförden, des Amtes und Herrn Enigk festgelegt.

 

Die o.g. Vereinbarung ist in der Anlage beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Grundstücksgesellschaft Enigk mbH und der Gemeinde Wittenförden in der Form der Anlage 1.

 

2.  Der Bürgermeister und der Stellvertreter werden ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              10

Nein-Stimmen:                                                                           1

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0