Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Dem Amt Stralendorf liegen von KUBUS zwei Berechnungsvarianten für die Umlegung der Erschließungsbeiträge Obere Bergstraße vor. Die 1. Berechnung wurde ohne die Straßenbeleuchtung durchgeführt, in der 2. Berechnung ist der anhand von Rechnungen nachzuweisende Teil der Straßenbeleuchtung enthalten.

Die Mitarbeiterin Frau Seidel ist längerfristig erkrankt. Die neue Mitarbeiterin teilte dem Amt Stralendorf mit, dass der Teil der Straßenbeleuchtung, der nachweisbar ist, mit umgelegt werden kann.

Die Gemeindevertretung muß sich für eine der Varianten entscheiden. Am 29.01.2004 wurden im Hauptausschuß die zwei vorgeschlagenen Varianten besprochen. Der Hauptausschuß empfiehlt die 2. Berechnungsvariante. Die Bescheide können nach Beschlussfassung vorbereitet und an die Anlieger versandt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die anteiligen Kosten für die Straßenbeleuchtung, die nachgewiesen werden können in die Abrechnung mit einfließen zu lassen. Die Gemeindevertretung beauftragt das Amt, die Bescheide schnellstmöglich zu erstellen und zuzustellen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0