Sitzung: 19.02.2004 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2004/STR/228
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Dem Amt Stralendorf liegen von KUBUS zwei Berechnungsvarianten für die Umlegung der Erschließungsbeiträge Obere Bergstraße vor. Die 1. Berechnung wurde ohne die Straßenbeleuchtung durchgeführt, in der 2. Berechnung ist der anhand von Rechnungen nachzuweisende Teil der Straßenbeleuchtung enthalten.
Die Mitarbeiterin Frau Seidel ist längerfristig erkrankt. Die neue Mitarbeiterin teilte dem Amt Stralendorf mit, dass der Teil der Straßenbeleuchtung, der nachweisbar ist, mit umgelegt werden kann.
Die Gemeindevertretung muß sich für eine der
Varianten entscheiden. Am 29.01.2004 wurden im Hauptausschuß die zwei
vorgeschlagenen Varianten besprochen. Der Hauptausschuß empfiehlt die 2.
Berechnungsvariante. Die Bescheide können
nach Beschlussfassung vorbereitet und an die Anlieger versandt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend
der Sach- und Rechtslage die anteiligen Kosten für die Straßenbeleuchtung, die
nachgewiesen werden können in die Abrechnung mit einfließen zu lassen. Die
Gemeindevertretung beauftragt das Amt, die Bescheide schnellstmöglich zu
erstellen und zuzustellen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0