Sitzung: 19.02.2004 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2004/STR/229
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Bis zum 01.05.2004 müssen die Gemeinden eine
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 aufstellen. Der Präsident des
Landgerichts Schwerin hat nach § 43 Gerichts-verfassungsgesetz die Zahl der
Erwachsenen- Hauptschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Hagenow und Ludwigslust
auf 20 und die Zahl der Erwachsenen- Hilfsschöffen auf 16 bestimmt. Hinzu
kommen je 12 Erwachsenen- Hauptschöffen für die Strafkammern der Amtsgerichte
Hagenow und Ludwigslust. Dafür wird eine einheitliche Vorschlagsliste aus den
Vorschlagslisten der Gemeinde durch den Richter beim Amtsgericht
zusammengestellt. Der Schlüssel für die Gemeinden ist festgelegt. Die Gemeinde
Stralendorf muß mindestens 1 Vorschlag einreichen. In die Vorschlagslisten sind
mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl
von Haupt- und Hilfsschöffen notwendig sind. Die eigentliche Wahl erfolgt durch
das Gericht.
Gleichzeitig wird auch die Wahl der Jugendschöffen vorbereitet. Diese erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ludwigslust.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt
folgende Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 für die Amtsperiode vom
01.01.2005 bis 31.12.2008:
Erwachsenenschöffen
Gisela Harders Ulrike
Birkholz
Lindenweg 8 Neue
Strasse 17a
19073 Stralendorf 19073
Stralendorf
Jugendschöffen
Corinna Wenk
Dorfstraße 40
19073 Stralendorf
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0