Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Im B-Plan Nr. 2 ist in den hinteren Grundstücksteilen eine 5 m breite private Grünfläche festgelegt, die mit einer 3-reihigen Hecke zu bepflanzen ist. Durch massiven Widerstand der Einwohner ist eine Bepflanzung nicht bzw. nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Des weiteren gestaltet sich die Pflege der Grünflächen schwierig, da die privaten Eigentümer nicht gewillt sind, die Pflegemaßnahmen durchzuführen. Als Begründung dafür wird angeführt, dass angeblich keine ausreichende Information der Anlieger durch den Investor stattfand.

 

Um dem Ausgleich der Versiegelung der Flächen durch den B-Plan Nr. 2 und der festgelegten Ausgleichspflanzung nachzukommen und zur Verhinderung eines langwierigen Rechtstreites, erscheint es sinnvoll den Ort der Ausgleichspflanzungen zu verlegen. Die Ausgleichspflanzungen sollen jedoch am Ort der Versiegelung stattfinden. Die Grünfläche soll in Richtung Nord- bzw. Westseite versetzt werden. Die Größe der Grünfläche darf nicht verändert, insbesondere nicht verringert werden. Aus den o.g. Gründen wird durch die Agrargemeinschaft Warsow angeboten, im Rahmen eines Sponsoring die Flächen in Richtung Nord- bzw. Westseite kostenlos der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

 

Die Grünfläche wird dann im Rahmen der B- Planänderung als öffentliche Grünfläche deklariert. Damit übernimmt die Gemeinde die Pflegemaßnahmen. Das Amt für Landwirtschaft stellt eine eventuelle Übertragung der Flächen im Rahmen der Flurneuordnung in Aussicht. Somit würde die Grenzfeststellung eventuell durch das Amt für Landwirtschaft erfolgen und die Vermessungskosten würden entfallen. Für die Grenzfeststellung im Rahmen der Flurneuordnung wird angeregt, dass die Flächen durch die Gemeinde und nicht die privaten Anlieger erworben werden. Der Investor hat sicherzustellen, dass die Pflanzarbeiten nach Änderung des B-Plan Nr. 2 im Herbst 2004 durchgeführt werden. Sollte die kostenfreie Flächenübertragung stattfinden, ist die Gemeindevertretung bereit den B-Plan Nr. 2 zu ändern.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Sollte die kostenlose Flächenübertragung von der Agrargemeinschaft an die Gemeinde Warsow stattfinden, ist die Gemeindevertretung bereit, den B-Plan Nr. 2 dahingehend zu ändern, dass die Ausgleichspflanzungen auf den hinter dem derzeitigen Grünstreifen auf der Nord- bzw. Westseite befindlichen Flächen durchgeführt werden.

2.  Die Flächengröße der Ausgleichspflanzungen darf nicht reduziert werden.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

                                                                        Bürgermeisterin Frau G. Buller

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       6

Davon stimmberechtigt:                                                  5

Ja-Stimmen:                                                                  5

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0