Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Bis zum 01.05.2004 müssen die Gemeinden eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 aufstellen. Der Präsident des Landgerichts Schwerin hat nach § 43 Gerichtsverfassungsgesetz die Zahl der Erwachsenen- Hauptschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Hagenow und Ludwigslust auf 20 und die Zahl der Erwachsenen- Hilfsschöffen auf 16 bestimmt. Hinzu kommen je 12 Erwachsenen- Hauptschöffen für die Strafkammern der Amtsgerichte Hagenow und Ludwigslust. Dafür wird eine einheitliche Vorschlagsliste aus den Vorschlagslisten der Gemeinde durch den Richter beim Amtsgericht zusammengestellt. Der Schlüssel für die Gemeinden ist festgelegt. Die Gemeinde Holthusen  muß mindestens 1 Vorschlag einreichen. In die Vorschlagslisten sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt-und Hilfsschöffen notwendig sind. Die eigentliche Wahl erfolgt durch das Gericht.

 

Gleichzeitig wird auch die Wahl der Jugendschöffen vorbereitet. Diese erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ludwigslust.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt folgende Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 für die Amtsperiode vom 01.01.2005 bis 31.12.2008:

 

Erwachsenenschöffen

 

Marianne Gnilka                                     Bärbel Petznik

Ahornweg 7                                                       Straße der Jugend 1a

19075 Holthusen                                                19075 Holthusen

 

Jugendschöffen

 

Heidi Runow

Buchholzer Weg 4

19075 Holthusen

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                                                                    Frau Bärbel Petznick

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  6

Ja-Stimmen:                                                                  6

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0