Sitzung: 03.02.2004 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2004/ROG/095
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Bis zum 01.05.2004 müssen die Gemeinden eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 aufstellen. Der Präsident des Landgerichts Schwerin hat nach § 43 Gerichtsverfassungsgesetz die Zahl der Erwachsenen- Hauptschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Hagenow und Ludwigslust auf 20 und die Zahl der Erwachsenen- Hilfsschöffen auf 16 bestimmt. Hinzu kommen je 12 Erwachsenen- Hauptschöffen für die Strafkammern der Amtsgerichte Hagenow und Ludwigslust. Dafür wird eine einheitliche Vorschlagsliste aus den Vorschlagslisten der Gemeinde durch den Richter beim Amtsgericht zusammengestellt. Der Schlüssel für die Gemeinden ist festgelegt. Die Gemeinde Klein Rogahn muß mindestens1 Vorschlag einreichen. In die Vorschlagslisten sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen notwendig sind. Die eigentliche Wahl erfolgt durch das Gericht.
Gleichzeitig wird auch die Wahl der Jugendschöffen vorbereitet. Diese erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ludwigslust.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt folgende Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 für die Amtsperiode vom 01.01.2005 bis 31.12.2008:
Erwachsenenschöffen
Karl-Heinz Warnemünde
John-Brinckman-Str. 4a
19073 Klein Rogahn
Michael Polzin
Hauptstraße 1
19073 Klein Rogahn
Marianne Mende
Fritz-Reuter-Ring 32
19073 Klein Rogahn
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0