Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Bis zum 01.05.2004 müssen die Gemeinden eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 aufstellen. Der Präsident des Landgerichts Schwerin hat nach § 43 Gerichtsverfassungsgesetz die Zahl der Erwachsenen- Hauptschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Hagenow und Ludwigslust auf 20 und die Zahl der Erwachsenen- Hilfsschöffen auf 16 bestimmt. Hinzu kommen je 12 Erwachsenen- Hauptschöffen für die Strafkammern der Amtsgerichte Hagenow und Ludwigslust. Dafür wird eine einheitliche Vorschlagsliste aus den Vorschlagslisten der Gemeinde durch den Richter beim Amtsgericht zusammengestellt. Der Schlüssel für die Gemeinden ist festgelegt. Die Gemeinde Klein Rogahn muß mindestens1 Vorschlag einreichen. In die Vorschlagslisten sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen notwendig sind. Die eigentliche Wahl erfolgt durch das Gericht.

 

Gleichzeitig wird auch die Wahl der Jugendschöffen vorbereitet. Diese erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ludwigslust.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt folgende Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 für die Amtsperiode vom 01.01.2005 bis 31.12.2008:

 

Erwachsenenschöffen

 

Karl-Heinz Warnemünde

John-Brinckman-Str. 4a

19073 Klein Rogahn

 

 

Michael Polzin

Hauptstraße 1

19073 Klein Rogahn

 

 

Marianne Mende

Fritz-Reuter-Ring 32

19073 Klein Rogahn

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0