Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Bis zum 01.05.2004 müssen die Gemeinden eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 aufstellen. Der Präsident des Landgerichts Schwerin hat nach § 43 Gerichtsverfassungsgesetz die Zahl der Erwachsenen- Hauptschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Hagenow und Ludwigslust auf 20 und die Zahl der Erwachsenen-Hilfsschöffen auf 16 bestimmt. Hinzu kommen je 12 Erwachsenen- Hauptschöffen für die Strafkammern der Amtsgerichte Hagenow und Ludwigslust. Dafür wird eine einheitliche Vorschlagsliste aus den Vorschlagslisten der Gemeinde durch den Richter beim Amtsgericht zusammengestellt. Der Schlüssel für die Gemeinden ist festgelegt. Die Gemeinde Pampow muß mindestens 3 Vorschläge einreichen. In die Vorschlagslisten sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen notwendig sind. Die eigentliche Wahl erfolgt durch das Gericht.

Gleichzeitig wird auch die Wahl der Jugendschöffen vorbereitet. Diese erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ludwigslust.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt folgende Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 für die Amtsperiode vom 01.01.2005 bis 31.12.2008:

 

Erwachsenenschöffen

Regina Engling                                                  Astrid Weule

Eschenweg 39                                                   Am Immenhorst 31

19075 Pampow                                                  19075 Pampow

 

Meyer Margot                                                    Dorothea Dahlmeier

Am Immenhorst 39                                             Steinweg   7

19075 Pampow                                                  19075 Pampow

 

 

Andrea Kiepert                                                   Reinhard Schümann

Schweriner Straße 2a                                         Steinweg  12

19075 Pampow                                                  19075  Pampow

 

Jugendschöffen

Martina Zoyke

Ringstraße 28

19075 Pampow

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  11

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0