Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Im November 2003 wurde der Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 9 “Sprosserweg II” gefasst. Während der Auslegungsfrist fand eine Planungsrunde beim Landkreis Ludwigslust statt. Bei dieser Beratung wurde uns durch den Landkreis mitgeteilt, dass der B-Plan Nr. 9 nicht den geltenden Rechtsvorschriften entspricht.

Der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 9 enthielt eine Zuwegung aus dem alten V- und E- Plan Nr. 6 “Sprosserweg”. Die Zuwegung soll vom Wendehammer aus, die Erreichbarkeit der Grundstücke des B-Plan Nr. 9 absichern. Im alten V- und E- Plan Nr. 6 ist diese Zuwegung jedoch nicht als Zuwegung dargestellt, sondern als Wohnbaufläche und widerspricht somit den Forderungen des Landkreises. Um die Zuwegung in den neuen vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 9 aufnehmen zu können, müßten wir den alten Plan Nr. 6 im Parallelverfahren ändern. Das einfachste Verfahren, das nun zur Bebaubarkeit der Grundstücke führen soll, ist die Aufnahme des alten V- und E- Plan Nr. 6 in den neuen B-Plan Nr. 10. Es muss eine neue Auslegung und eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stattfinden. Von den Trägern öffentlicher Belange insbesondere der Landesplanung wurde uns bereits mündlich Zustimmung signalisiert.

 

Zur Überplanung des Gebietes des alten VEP Nr. 6 mußten Absprachen mit dem ehemaligen Erschließungsträger geführt werden. Auf Nachfrage beim Amtsgericht Schwerin wurde dem Amt mitgeteilt, dass das Insolvenzverfahren des damaligen Erschließungsträgers a+b Bauelemente abgeschlossen ist. Das Verfahren wurde mangels Masse beendet und die Firma aus dem Handelsregister gestrichen. Es gibt auch keine Nachfolgefirma. Nach Rücksprache mit dem FD Bauleitplanung des Landkreises Ludwigslust wird der Gemeinde angeraten, den alten V- und E- Plan aufzuheben und das Gebiet in den neuen B-Plan Nr. 10 zu integrieren. In der Bekanntmachung im Amtsblatt wird auf die Aufhebung des alten V- und E- Plans hingewiesen.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn beschließt die Aufstellung des B-Planes Nr. 10 für das Gebiet “Am Sprosserweg” OT Groß Rogahn entsprechend der Anlage.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des B-Planes Nr. 10 für das Gebiet “Am Sprosserweg” OT Groß Rogahn. Ein Umweltbericht entfällt. Die Gemeindevertretung beschließt die Eingriffs- und Ausgleichsbewertung siehe Anlage. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Die Auslegung hat zu erfolgen. Parallel ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
  4. Die Aufstellung und Auslegung des Entwurfes ist bekannt zu machen.
  5. Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6 Am Sprosserweg wird aufgehoben.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0