Sitzung: 03.02.2004 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2004/ROG/093
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Im November 2003 wurde der Aufstellungs-,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 9
“Sprosserweg II” gefasst. Während der Auslegungsfrist fand eine Planungsrunde
beim Landkreis Ludwigslust statt. Bei dieser Beratung wurde uns durch den
Landkreis mitgeteilt, dass der B-Plan Nr. 9 nicht den geltenden
Rechtsvorschriften entspricht.
Der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 9 enthielt eine
Zuwegung aus dem alten V- und E- Plan Nr. 6 “Sprosserweg”. Die Zuwegung soll
vom Wendehammer aus, die Erreichbarkeit der Grundstücke des B-Plan Nr. 9
absichern. Im alten V- und E- Plan Nr. 6 ist diese Zuwegung jedoch nicht als
Zuwegung dargestellt, sondern als Wohnbaufläche und widerspricht somit den
Forderungen des Landkreises. Um die Zuwegung in den neuen vorhabenbezogenen
B-Plan Nr. 9 aufnehmen zu können, müßten wir den alten Plan Nr. 6 im
Parallelverfahren ändern. Das einfachste Verfahren, das nun zur Bebaubarkeit
der Grundstücke führen soll, ist die Aufnahme des alten V- und E- Plan Nr. 6 in
den neuen B-Plan Nr. 10. Es muss eine neue Auslegung und eine erneute
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stattfinden. Von den Trägern
öffentlicher Belange insbesondere der Landesplanung wurde uns bereits mündlich
Zustimmung signalisiert.
Zur Überplanung des Gebietes des alten VEP Nr. 6
mußten Absprachen mit dem ehemaligen Erschließungsträger geführt werden. Auf
Nachfrage beim Amtsgericht Schwerin wurde dem Amt mitgeteilt, dass das
Insolvenzverfahren des damaligen Erschließungsträgers a+b Bauelemente
abgeschlossen ist. Das Verfahren wurde mangels Masse beendet und die Firma aus
dem Handelsregister gestrichen. Es gibt auch keine Nachfolgefirma. Nach
Rücksprache mit dem FD Bauleitplanung des Landkreises Ludwigslust wird der
Gemeinde angeraten, den alten V- und E- Plan aufzuheben und das Gebiet in den
neuen B-Plan Nr. 10 zu integrieren. In der Bekanntmachung im Amtsblatt wird auf
die Aufhebung des alten V- und E- Plans hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn beschließt die Aufstellung
des B-Planes Nr. 10 für das Gebiet “Am Sprosserweg” OT Groß Rogahn
entsprechend der Anlage.
- Die
Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des B-Planes Nr. 10 für das
Gebiet “Am Sprosserweg” OT Groß Rogahn. Ein Umweltbericht entfällt. Die
Gemeindevertretung beschließt die Eingriffs- und Ausgleichsbewertung siehe
Anlage. Die Begründung wird gebilligt.
- Die
Auslegung hat zu erfolgen. Parallel ist die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange durchzuführen.
- Die
Aufstellung und Auslegung des Entwurfes ist bekannt zu machen.
- Der
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6 Am Sprosserweg wird aufgehoben.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0