Sitzung: 20.01.2004 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2004/HOL/152
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Am 20.01.2004 wurde in der Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen mit Beschluss Nr. 2004/HOL/151 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 Bereich “Am Bahnhof” Holthusen gefasst.
Die Planungsziele der
Gemeinde sind die Regelung des Bestandes und in der planungsrechtlichen
Vorbereitung einer Neubebauung.
Die wesentlichen
Planungsinhalte sind:
-Beurteilung der Auswirkungen durch Schall und Staub
-Betrachtung der Belange der Ver- und Entsorgung.
-Regelung der öffentlichen und privaten Erschließung.
-Erörterung grünordnerischer Belange.
Um die Planungsziele der
Gemeinde nicht zu gefährden, wird zur Sicherung der Planung der Erlass einer
Veränderungssperre für das gesamte Gebiet des B-Plan Nr. 7 angeraten.
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund des § 16 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung eine Veränderungssperre für das in der Anlage 1 dargestellte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7 Bereich “Am Bahnhof” Holthusen als Satzung.
- Entsprechend § 14 BauGB dürfen:
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
b) Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
- Die Veränderungssperre ist entsprechend § 17 Abs. 1 BauGB auf vorerst 2 Jahre befristet.
- Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2, Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0