Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Aufstellungsbeschluß B – Plan  Nr.  7 der Gemeinde Holthusen

Bereich  “Am Bahnhof”

 

Sach- und Rechtslage:

Die in Rede stehenden Flächen sind im F- Plan der Gemeinde Holthusen als Gemischte Bauflächen ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan enthält für Gemischte Bauflächen in Holthusen Aussagen zur beabsichtigten Nutzung. Der westliche Teil von Holthusen – Bahnhof wurde aufgrund der vorhandenen gemischten Struktur von Gewerbebetrieben, die sich vorwiegend in den letzten Jahren angesiedelt haben und Wohngebäuden als Gemischte Baufläche ausgewiesen. Der vorhandene Gewerbebetrieb für Abfallrecycling, der ehemalige landwirtschaftliche Anlagen nutzt, wurde unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes betrachtet. Mit der Ausweisung des Mischgebietes sollte der Planungswille verdeutlicht werden, diesen Bereich für nicht wesentlich störende Gewerbetriebe vorzuhalten und sonstige Gewerbebetriebe im Gewerbegebiet Holthusen anzusiedeln.

Im Bereich der Nachbargemeinde sind nördlich der Erschließungsstraße auch Gemischt Bauflächen ausgewiesen. Die örtliche Situation stellt sich dar durch Siedlungshäuser, die dem Wohnen dienen, die unmittelbar südlich der Straße zum Bahnhof- Holthusen liegen. Darüber hinaus befinden sich gewerblich genutzte Flächen in diesem Bereich, wovon der Abfallrecyclingbetrieb die größte Bedeutung hat. Ebenso sind ungenutzte Flächen, die zum Teil brach liegen, Bestandteil des Gebietes des Aufstellungsbeschlusses.

Mit der Ausweisung im F- Plan als Gemischte Baufläche werden die vorhandenen Wohn- und Gewerblichen Nutzungen innerhalb eines Gemischten Bereiches betrachtet. Damit das im F- Plan dargestellte Planungsziel nicht in Gefahr gerät, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur planungsrechtlichen Sicherung erforderlich. Neben der Regelung des Bestandes ist die Regelung der Neubebauung vorgesehen. Wesentlich im Rahmen einer Aufstellung sind die Beurteilung der Belange des ausreichenden Schallschutzes. Ebenso sind beachtenswert die Belange der Ver- und Entsorgung. Ebenfalls ist es notwendig die Belange der öffentlichen und privaten Erschließung hinreichend zu betrachten. Grundlage für die weitere planungsrechtliche Vorbereitung ist die Analyse der vorhandenen Betriebe hinsichtlich ihres derzeitigen Immissionsverhaltens, insbesondere zu Lärmauswirkungen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

- im Norden                   durch die Gemeindegrenze zur Gemeinde Pampow

                                    und die Gemeindestraße

- im Osten                     durch die Bahnlinie

- im Süden                    durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

Flächen beidseitig der Verbindungsstraße zwischen Holthusen und Pampow werden einbezogen. Das Gebiet ist in Anlage 1 dargestellt.

 

1.       Die Gemeinde Holthusen faßt den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes  Nr. 7 für den Bereich  “ Am Bahnhof “ Holthusen .

 

2.       Die Planungsziele bestehen in der Regelung des Bestandes und in der planungsrechtlichen Vorbereitung einer Neubebauung.

Wesentliche Planungsinhalte sind:

      -Beurteilung der Auswirkungen durch Schall und Staub

      -Betrachtung der Belange der Ver- und Entsorgung.

      -Regelung der öffentlichen und privaten Erschließung.

      -Erörterung grünordnerischer Belange.

 

3.       Die Gemeinde Holthusen faßt den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes- Nr. 7, der die Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB rechtfertigen kann, um die Planungsziele durchzusetzen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0