Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Dümmer besteht aus den Ortswehren Walsmühlen und Parum. Nach § 12 Brandschutzgesetz M-V wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr für 6 Jahre den Gemeindewehrführer und deren Stellvertreter. Durch den Rücktritt des Kameraden Siemann war diese Funktion vakant und wurde durch die Stellvertreterin wahrgenommen. Zur Wiederbesetzung wurde eine Neuwahl vorgenommen. Als Gemeindewehrführer für die Gemeindefeuerwehr Dümmer wurde der Kamerad Werner Powitz aus der FFw Parum gewählt.

Die Gemeindevertretung muß der Wahl zustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dümmer stimmt der Wahl des Kameraden Werner Powitz zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Dümmer zu.

 

Nach § 12 Abs. 1 Brandschutzgesetz wird der Gemeindewehrführer für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Bemerkungen

 

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0