Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Kosten für das Bauvorhaben ”Dorferneuerung Parum” belaufen sich auf 185.033,44 €, davon sind 172.722,59 € förderfähig. 70% dieser förderfähigen Kosten (120.905,00 €) werden vom Landkreis Ludwigslust aus Fördermitteln erstattet. Des weiteren erhält die Gemeinde gemäß Kostenteilungsvereinbarung für Leistungen an der Kreisstraße 11.530,00 €. Im Haushalt der Gemeinde wurden 57.000 € eingestellt. Somit ist die Differenz zu den Gesamtkosten (185.033,44 €) in Höhe von 128.033,44 € als überplanmäßige Ausgabe in den Haushalt einzustellen. Überplanmäßige Kosten sind nach § 51 KV M/V nur dann zulässig ist, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar ist und ihre Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.616.940. Die Deckung erfolgt vorläufig aus allgemeinen Rücklagen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 128.033,44 für das BV Dorferneuerung Parum.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0