Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Dümmer hat sich einen Traktor
gekauft. Die Mittel dafür waren nicht im
Haushalt geplant. Es handelt sich hier um eine überplanmäßige Ausgabe. Nach §
52 S. 1 KV M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die
Erfüllung dieser Voraussetzungen ist in diesem Fall gegeben. Die Kosten werden
aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt. Der Ansatz in der Haushaltsstelle
3.630.935 muss von 3.000 auf 4.200 € erhöht werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.200,00 € für die Anschaffung eines neuen Traktors.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
7
Davon stimmberechtigt:
7
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0