Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Dümmer hat sich einen Traktor gekauft.  Die Mittel dafür waren nicht im Haushalt geplant. Es handelt sich hier um eine überplanmäßige Ausgabe. Nach § 52 S. 1 KV M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist in diesem Fall gegeben. Die Kosten werden aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt. Der Ansatz in der Haushaltsstelle 3.630.935 muss von 3.000 auf 4.200 € erhöht werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.200,00 € für die Anschaffung eines  neuen Traktors.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0