Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Dümmer verfügt über Technik für die Gemeindearbeiter, die schon sehr alt ist. Weil für 2 Traktoren die Zusatzgeräte vorhanden sind, war es notwendig diese Traktoren zu reparieren. Diese Maßnahmen waren sehr teuer. Es handelt sich hierbei um eine überplanmäßige Ausgabe. Nach § 52 S. 1 KV M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist in diesem Fall gegeben. Die zusätzliche Ausgabe in Höhe von 6.500,00 € wird aus Mitteln der allgemeinden Rücklage gedeckt. Der Ansatz in der Haushaltsstelle 1.630.550 muss von 3.000 auf 9.500 € erhöht werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.500,00 € für die Werterhaltung der vorhandenen Kommunaltechnik.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0