Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der Bebauungsplan Nr. 5 wurde nach der öffentlichen Auslegung geändert. Somit wurde eine erneute öffentliche Auslegung notwendig. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung.

Der Satzungsbeschluss wird als weiterer Verfahrensschritt notwendig.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950, 2013) sowie nach § 86 der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 06.Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 647), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. März 2001 (GVOBl. M-V S. 60) – beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Dümmer für das Gebiet “Zwischen Wend Dörp und Hauptstraße” als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen, dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0