Sitzung: 22.12.2003 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2003/DüM/132
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan Nr. 5 wurde nach der öffentlichen Auslegung geändert. Somit wurde eine erneute öffentliche Auslegung notwendig. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung.
Der Satzungsbeschluss wird als weiterer
Verfahrensschritt notwendig.
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund des §
10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch Artikel 12
des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950, 2013) sowie nach § 86 der
Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 06.Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 647),
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. März 2001 (GVOBl. M-V S. 60) –
beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde
Dümmer für das Gebiet “Zwischen Wend Dörp und Hauptstraße” als Satzung.
- Die Begründung
wird gebilligt.
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung beim
Landkreis Ludwigslust zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist
alsdann ortsüblich bekanntzumachen, dabei ist anzugeben, wo der Plan
während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
7
Davon stimmberechtigt:
7
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0