Sitzung: 22.12.2003 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2003/DüM/131
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung Dümmer hat am 13.05.2003 den Entwurfs-, Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des B-Plan Nr. 5 “Zwischen Wend Dörp und Hauptstraße” gefasst. Der Bebauungsplan wurde nach der öffentlichen Auslegung geändert. Aus diesem Grund wurde der B-Plan erneut öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentl. Belange und Nachbargemeinden wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde mit dem Entwurf informiert. Gleichzeitig wurden sie über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet.
Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. Äußerung von Anregungen gegeben. Von Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.
Die beigefügte Anlage 1 beinhaltet den
Abwägungsvorschlag.
Beschlussvorschlag:
- Die
während der erneuten öffentlichen Auslegung der Entwürfe des B- Planes Nr.
5 “Zwischen Wend Dörp und Hauptstraße” und der Begründung vorgebrachten
Bedenken, Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange sowie
der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis
geprüft:
- siehe Anlage 1
Die
Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend der Anlage 1.
2. Von
Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten
Anregungen sind bei der Durchführung des Genehmigungsverfahrens des
Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
7
Davon stimmberechtigt:
7
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0