Sitzung: 11.07.2000 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/HOL/016
Beschluß:
Sach- und Rechtslage:
Zwischen der Gemeinde Holthusen und der
Erbengemeinschaft Groth ist eine Vereinbarung geschlossen worden, wonach die
Gemeinde das baufällige Haus in der Schmiedestraße 3 - kostenlos als Jugendclub nutzen darf. Dafür
verpflichtete sich die Gemeinde nach Beendigung der Nutzung, die Fläche auf
eigene Kosten beräumen zu lassen. Diese Voraussetzungen liegen, nach dem Umzug
des Jugendclubs in das neue Gebäude, jetzt vor.
Durch das Bauamt des Amtes Stralendorf sind 5 Firmen zur
Angebotsabgabe für den Abriß "Jugendclub" aufgefordert worden
(brotto):
1. Erd- und Wasserbau Ludwigslust 29.580,00 DM
2. ETV Crivitz 20.880,00
DM
3. KFJ Schwerin 18.908,00
DM
4. TbZ Sülstorf 17.980,00
DM
5. BTV Holthusen 18.560,00
DM
Alle Angebote sind incl. Fundament abbrechen und Grube
verfüllen sowie Entsorgung aller Materialien. Die Entsorgung des
"Schuppens" würde eine Erhöhung um 1.160,00 DM brutto ausmachen, laut
telefonischer Abfrage der beiden billigsten Bieter.
Da es sich hierbei aufgrund der Höhe um eine Ausgabe des
Vermögenshaushaltes handelt für die kein Haushaltsansatz besteht und die gem.
Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzenentscheidung des Bürgermeisters liegt, so
ist ein Beschluß der Gemeindevertretung über diese außerplanmäßige Ausgabe
notwendig.
Nach § 52 S. 1 Kommunalverfassung (KV) M-V sind über-
und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.Die Erfüllung dieser
Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall
angenommen .
Die Ausgabe erfolgt in der Verm.-Hh-Stelle 3.4600.9400
und wird aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
Sie ist im nächsten Nachtragshaushalt einzustellen.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Abriß an die Firma
TbZ Sülstorf zu vergeben und stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe von 19.140,00
DM zu.
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M -
V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen .
Herr
Harald Groth
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen : 0