Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Zwischen der Gemeinde Holthusen und der Erbengemeinschaft Groth ist eine Vereinbarung geschlossen worden, wonach die Gemeinde das baufällige Haus in der Schmiedestraße 3 -  kostenlos als Jugendclub nutzen darf. Dafür verpflichtete sich die Gemeinde nach Beendigung der Nutzung, die Fläche auf eigene Kosten beräumen zu lassen. Diese Voraussetzungen liegen, nach dem Umzug des Jugendclubs in das neue Gebäude, jetzt vor.

 

Durch das Bauamt des Amtes Stralendorf sind 5 Firmen zur Angebotsabgabe für den Abriß "Jugendclub" aufgefordert worden (brotto):

 

1. Erd- und Wasserbau Ludwigslust                     29.580,00 DM

2. ETV Crivitz                                                    20.880,00 DM

3. KFJ Schwerin                                                18.908,00 DM

4. TbZ Sülstorf                                                   17.980,00 DM

5. BTV Holthusen                                               18.560,00 DM

           

 

Alle Angebote sind incl. Fundament abbrechen und Grube verfüllen sowie Entsorgung aller Materialien. Die Entsorgung des "Schuppens" würde eine Erhöhung um 1.160,00 DM brutto ausmachen, laut telefonischer Abfrage der beiden billigsten Bieter.

 

Da es sich hierbei aufgrund der Höhe um eine Ausgabe des Vermögenshaushaltes handelt für die kein Haushaltsansatz besteht und die gem. Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzenentscheidung des Bürgermeisters liegt, so ist ein Beschluß der Gemeindevertretung über diese außerplanmäßige Ausgabe notwendig.

Nach § 52 S. 1 Kommunalverfassung (KV) M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall

angenommen .

Die Ausgabe erfolgt in der Verm.-Hh-Stelle 3.4600.9400 und wird aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

Sie ist im nächsten Nachtragshaushalt einzustellen.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Abriß an die Firma TbZ Sülstorf zu vergeben und stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe von 19.140,00 DM zu.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M - V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen .

                        Herr Harald Groth

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      6

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   1

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen :                                           0