Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen hatte seinerzeit das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 5 begonnen. Insbesondere aufgrund fehlender Erschließung, Straßenanbindung an die übergeordnete Straße und Nichtverfügbarkeit von Ausgleichs- und Ersatzflächen konnte das Verfahren in der Gesamtheit für das Plangebiet nicht abgeschlossen werden.

Die Gemeinde Holthusen hat deshalb für den teilerschlossenen Bereich, das GE 1 – Gebiet, das vom Querweg erschlossen werden kann, ein gesondertes Verfahren durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden erneut am Aufstellungsverfahren beteiligt. Die Liste mit Wertung von Stellungnahmen ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Maßgeblich sind insbesondere die Fragen

-          des ausreichenden Nachweises zur Ableitung anfallenden Oberflächenwassers,

-          die Regelung von Ausgleichs- und Ersatzflächen durch die Gemeinde,

-          die Bereitstellung von Löschwasser.

Auf der Grundlage der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen kann für den Teilbereich des GE 1 – Gebietes die Abwägung vollzogen werden. Der Ausgleich ist auf gemeindeeigenen Flächen in Form von Aufforstungen vorgesehen. Die Nachweise der Verfügbarkeit von Flächen, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, werden geführt. Die Ableitung anfallenden Oberflächenwassers auf den Grundstücken soll durch Versickerung erfolgen. Aufgrund bestehender Bodenverhältnisse wurde die Möglichkeit der Versickerung geprüft. Dafür sind durch zukünftige Grundstückseigentümer geringfügigere Gefälleregulierungen vorzunehmen. Die Grundstückseigentümer haben auf dem rückwärtigen Grundstücksteil, der als Grünfläche vorgesehen ist, die Ableitung anfallenden Oberflächenwassers durch Versickerung sicherstellen und für die Wartung der Anlagen zu gewährleisten. Entgegen der ursprünglichen Zielsetzung, hier eine Anpflanzung auf öffentlichen Grundstücken vorzusehen, wird die Fläche als private Grünfläche vorgesehen. Der Bestockungsgrad auf der Fläche wird so reduziert, dass nur noch eine Grünanlage ohne waldnahen Charakter entsteht. Die Ausgleichsmaßnahmen für diese Teilfläche sollen außerhalb des Plangebietes auf den gemeindeeigenen Flächen realisiert werden. Hinsichtlich der Bereitstellung von Löschwasser steht die Zustimmung durch den Zweckverband zur Verfügung. Die Löschwassermengen können über die Forderung von zwei Stunden in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden.

 

Von Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

Hinsichtlich der Nachbargemeinden stehen die Stellungnahmen der Gemeinden Warsow und Pampow zur erneuten Beteiligung aus. Von der Gemeinde Warsow liegt eine Stellungnahme vom 17.10.1996 vor, in der keine Anregungen vorgebracht werden. Seitens der Gemeinde Pampow liegt eine Stellungnahme vom 04.12.1997 bzw. eine Unterzeichnung vor, dass die Gemeinde keine Anregungen vorbringt. Da nun nur noch das GE 1 – Gebiet erschlossen werden soll, wird davon ausgegangen, dass bei reduzierter Planungsabsicht dieses Einvernehmen auch weiterhin besteht.

 

Über das Abwägungsergebnis ist zu unterrichten.

 

Beschlussvorschlag:

1.       Die Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange zum Erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage – tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten - geprüft. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und

-          nicht berücksichtigte Anregungen.

 

2.       Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den B-Plan Nr. 5 sind – in der Begründung  berücksichtigt.

 

3.       Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange, die  Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum B-Plan Nr. 5 der Gemeinde Holthusen unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.       Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des B- Planes Nr. 5 zur Genehmigung / Anzeige  mit einer Stellungnahme  beizufügen.

 

5.       Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 5 vorgebrachter  Anregungen wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss) und in Plan und Begründung eingearbeitet.

 

Bemerkungen

 

Gemäß § 24 KV M/V waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0