Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Auf der Grundlage der Abwägung wird für den Teilbereich des GE 1 – Gebietes der Satzungsbeschluss gefasst. Der Satzungsbeschluss dient als Voraussetzung für die Vorbereitung der Rechtskraft des Planes.

 

Beschlussvorschlag:

1.       Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 06.05.1998 (GVOBl. M-V Nr. 16 Seite 468), einschließlich aller rechtsgültigen Änderungen, beschließt die Gemeinde Holthusen die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 “Erweiterung des Gewerbegebietes Steinweg / Mittelweg” für den Teilbereich des GE 1 – Gebietes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

2.       Die Begründung wird gebilligt.

 

3.       Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 “Erweiterung des Gewerbegebietes Steinweg / Mittelweg” für den Teilbereich des GE 1 – Gebietes zur Genehmigung / Anzeige vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.   Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 für den Teilbereich des GE 1 – Gebietes mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0