Sitzung: 09.12.2003 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2003/ROG/091
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Klein Rogahn benötigt für die bessere Straßenreinigung als Zusatzgerät einen Seitenkehrbesen für die Kehrmaschine. Diese Nachrüstung kostet 1.040,- €. Zusätzlich wird eine Motorsense benötigt. Der Gemeindearbeiter nutzte bisher die Sense des Amtes. Dieses Gerät mußte abgegeben werden. Die Kosten hierfür betragen 680,- €. Es handelt sich hier um eine überplanmäßige Ausgabe. Nach §52 S. 1 KV M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist im vorliegenden Fall gegeben.
Die Ausgabe in Höhe von 1.700,- EURO wird aus
Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt. Der Ansatz in der Haushaltsstelle
3.630.935 (Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) muss auf 11.800,00 Euro
erhöht werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.700,- € für den Erwerb eines
Seitenkehrbesens und einer Motorsense.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0