Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Befangen: 1

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Am 17.03.2003 wurde der Entwurf der 1. Änderung des B - Planes Nr. 9 “De Waur” der Gemeinde Wittenförden durch die Gemeindevertretung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der 1. Änderung des B - Planes Nr. 9 “De Waur” wurde nach § 3 Abs. 3 Satz 2 BauGB vom 12.05.2003 bis 13.06.2003 öffentlich ausgelegt.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des B - Planes Nr. 9 “De Waur” vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 08.12.2003 mit dem aus der Anlage ersichtlichen Ergebnis geprüft.
  2. Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die 1. Änderung des B - Planes Nr. 9 “De Waur” als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage der Satzung zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
  4. Die Satzung ist bekannt zu machen und in Kraft zu setzen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V war Herr Harry Heinrich als Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              10

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0