Sitzung: 08.12.2003 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Befangen: 1
Vorlage: 2003/WIT/127
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Am 17.03.2003 wurde der Entwurf der 1. Änderung des B - Planes Nr. 9 “De Waur” der Gemeinde Wittenförden durch die Gemeindevertretung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der 1. Änderung des B - Planes Nr. 9 “De Waur” wurde nach § 3 Abs. 3 Satz 2 BauGB vom 12.05.2003 bis 13.06.2003 öffentlich ausgelegt.
Beschlussvorschlag:
- Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des B -
Planes Nr. 9 “De Waur” vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern
sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 08.12.2003 mit dem aus der Anlage
ersichtlichen Ergebnis geprüft.
- Die
Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die 1. Änderung des B - Planes
Nr. 9 “De Waur” als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher
Belange, die Bedenken und Anregungen geäußert haben, von dem Ergebnis der
Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht
berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage der Satzung
zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die
Satzung ist bekannt zu machen und in Kraft zu setzen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V war Herr Harry
Heinrich als Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0