Sitzung: 08.12.2003 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: 2003/WIT/143
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der jährliche Haushalt der Gemeinde Wittenförden ist stetigen Änderungen
unterworfen. Aufgrund der sich abzeichnenden Ausgabenentwicklung ist es
zwingend erforderlich, gem. § 50 KV M-V einen Nachtragshaushalt zu beschließen.
Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist genehmigungsfrei.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag des Finanzausschusses die
1.
Nachtragshaushaltssatzung
2003 mit ihren Anlagen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
1
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0