Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Um Zuwendungsbestätigungen für steuerbegünstigte Zwecke nach dem 31.12.2003 weiterhin ausstellen zu können, muss vom Finanzamt Schwerin die Gemeinnützigkeit des Jugendclubs in Wittenförden anerkannt werden.

 

Hierzu ist für den Jugendclub spätestens ab 01.01.2004 eine Satzung für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art notwendig.

 

Nach Rücksprache mit dem Finanzamt Schwerin wird aufgrund der Satzung Anlage 1 die Gemeinnützigkeit des Jugendclubs anerkannt.

 

Die Überprüfung der Satzung durch die Kommunalaufsichtsbehörde Landkreis Ludwigslust wurde eingeleitet.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die vorliegende “Satzung für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art/Jugendclub der Gemeinde Wittenförden”.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0