Sitzung: 08.12.2003 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2003/WIT/139
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Um Zuwendungsbestätigungen für steuerbegünstigte Zwecke nach dem 31.12.2003 weiterhin ausstellen zu können, muss vom Finanzamt Schwerin die Gemeinnützigkeit der Kita in Wittenförden anerkannt werden.
Hierzu ist für die Kita spätestens ab 01.01.2004 eine Satzung für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art notwendig.
Nach Rücksprache mit dem Finanzamt Schwerin, wird
aufgrund der Satzung Anlage 1 die Gemeinnützigkeit der Kita anerkannt.
Die Überprüfung der Satzung durch die
Kommunalaufsichtsbehörde Landkreis Ludwigslust wurde eingeleitet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage
die vorliegende “Satzung für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art/
Kindertagesstätte der Gemeinde Wittenförden”.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0