Sitzung: 02.12.2003 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2003/ZÜL/049
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M- V (KV M- V)
hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf
das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die
Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung
die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe
anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß §
61 Abs. 4 KV M- V der unteren
Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben.
Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss
des Amtes am 26.09.20003 .
Der Bürgermeister unterliegt lt. unterer Rechtsaufsichtsbehörde bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M- V. Sie hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf ihren nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlußfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Zülow beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2002, die über – und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2002 und bestätigt die Entlastung des Bürgermeisters.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Herr
Alfred Nestler
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0