Sitzung: 27.07.2000 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/SCH/004
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Feuerwehr der Gemeinde Schossin stellte den Antrag, auf den Erwerb eines
Rasentraktors, um so eine Pflege der angrenzenden Gemeindeflächen zu
ermöglichen.
Die
Kosten belaufen sich auf 4.250,00 DM.
Da es
sich hierbei aufgrund der Höhe um eine Ausgabe des Vermögenshaushaltes handelt,
für die kein Haushaltsansatz besteht und
die gemäß Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzenentscheidung der
Bürgermeisterin liegt, so ist ein Beschluß der Gemeindevertretung über diese
außerplanmäßige Ausgabe notwendig .
Nach § 52
S. 1 Kommunalverfassung (KV) M - V sind über - und außerplanmäßige Ausgaben nur
dann zulässig wenn sie unvorhergesehen und nachweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist.Die Erfüllung dieser Voraussetzung werden im vorliegenden
Fall angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Verm. - Haushaltsstelle 3.6300.9350
und wird aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt.
Es
handelt sich bei dem Fahrzeug um einen neuen Murray Rasentraktor ( 13 PS ),
mit Heckauswurf und 102 cm
Arbeitsbreite.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Schossin beschließt die außerplanmäßige Ausgabe von 4.250,00
DM entsprechend der Sachdarstellung .
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon
stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0