Sitzung: 01.12.2003 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: 2003/AMT/060
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Gemäß §§ 47, 48 Abs. 2 in Verbindung mit § 144
Kommunalverfassung M-V ist der Amtshaushalt als Haushaltssatzung vor Beginn des
neuen Haushaltsjahres zu beschließen. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in
den Vermögenshaushalt entspricht der gesetzlich festgelegten Mindestzuführung
in Höhe der ordentlichen Tilgung der Kredite zuzüglich 7,5 TEUR für den Bedarf
der Regionalschule.
Die notwendigen Sachausgaben für Geräte- und
Ausstattung im Vermögenshaushalt der Verwaltung von 18,6 TEUR werden durch eine
Rücklagenentnahme in gleicher Höhe gedeckt.
Der Kassenkreditrahmen beträgt 200,0 TEUR.
Die vorgesehene Kreditaufnahme in der Haushaltssatzung ist von Seiten des Landkreises genehmigungspflichtig. Die prozentuale Amtsumlage wird auf 16,76 % festgelegt. Die weiteren Erläuterungen sind den Anlagen zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses des Amtes
Stralendorf beschließt der Amtsausschuss die Haushaltssatzung 2004.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 23
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 20
Davon stimmberechtigt: 20
Ja-Stimmen: 20
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0