Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Gemäß §§ 47, 48 Abs. 2 in Verbindung mit § 144 Kommunalverfassung M-V ist der Amtshaushalt als Haushaltssatzung vor Beginn des neuen Haushaltsjahres zu beschließen. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt entspricht der gesetzlich festgelegten Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung der Kredite zuzüglich 7,5 TEUR für den Bedarf der Regionalschule.

Die notwendigen Sachausgaben für Geräte- und Ausstattung im Vermögenshaushalt der Verwaltung von 18,6 TEUR werden durch eine Rücklagenentnahme in gleicher Höhe gedeckt.

Der Kassenkreditrahmen beträgt 200,0 TEUR.

Die vorgesehene Kreditaufnahme in der Haushaltssatzung ist von Seiten des Landkreises genehmigungspflichtig. Die prozentuale Amtsumlage wird auf 16,76 % festgelegt. Die weiteren Erläuterungen sind den Anlagen zu entnehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses des Amtes Stralendorf beschließt der Amtsausschuss die Haushaltssatzung 2004.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   23

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   20

Davon stimmberechtigt:                                                              20

Ja-Stimmen:                                                                              20

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0