Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Seit September  1996 existiert für die Gemeinde Schossin eine Gestaltungssatzung, die auch Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen ist .Auch der Bauantrag der Familie Klemann  entsprach diesen Vorgaben.

 

Abweichend von der Baugenehmigung und damit auch von der Satzung bestand während des Baus jedoch die Absicht, auf der straßenzugewandten Seite zusätzlich zu der Gaube zwei Dachflächenfenster einzubauen. Dies wurde von der unteren Bauaufsicht Ludwigslust untersagt.

 

Nun beantragt Familie Klemann eine Änderung der Satzung durch Streichung des Wortes Dacheinschnitte gemäß § 9 (4), wodurch ein nachträglicher Einbau von Dachflächenfenstern sanktioniert werden soll.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.  Die Gemeindevertretung Schossin lehnt diesen Antrag der Fam. Klemann ab. Zum Zeitpunkt der Beantragung der Baugenehmigung stellte die Satzung geltendes Recht dar.

2.  Die Gemeindevertretung beabsichtigt aber grundsätzlich, die Satzung neu zu bewerten und ggf. weiter zu entwickeln. Eine diesbezügliche Verfahrensweise wird durch die Gemeindevertretung in Zusammenarbeit mit dem Amt vorbereitet.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       5

Davon stimmberechtigt:                                                  5

Ja-Stimmen:                                                                  5

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0