Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen .
Auf Grund der Veränderungen im laufenden Haushalt, ist es gemäß § 50 Abs. 2 K-V M- V notwendig einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen. Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten.
Der 1. Nachtragshaushalt ist genehmigungsfrei.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt auf Empfehlung des Haupt –
und Finanzausschusses den 1. Nachtragshaushalt
2003 mit seinen Anlagen.
Der Bürgermeister wird beauftragt,
in Zusammenarbeit mit der Kämmerei, über die günstigste Kreditumschuldung zu
entscheiden, soweit dies noch nicht geschehen ist .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0