Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Bürgermeister übergibt dem 1. Stellv . Bürgermeister  Herrn Dr. Dahlmeier die Versammlungsleitung.

 

Herr Borgwardt gibt Erläuterungen zur Beschlußvorlage und zu Fragen über den Jahresabschluß

 

 

Sach- und Rechtslage:

Nach §  61 Abs. 3 Kommunalverfassung M- V (KV M- V) hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61 Abs.  4 KV M- V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 12.09.2003.

Der Bürgermeister unterliegt lt. unterer Rechtsaufsichtsbehörde bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M- V. Sie hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf ihren nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlußfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten .

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt auf Empfehlung des

Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2002, die über – und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2002 und bestätigt die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren  folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

                                                                                    Herr Hartwich Schulz

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0