Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Es liegt eine Abschlagsrechnung des Planungsbüro Stadt & Dorf für die Bearbeitung des B-Planes Nr. 5 i.H.v. 2.088,00 € brutto vor.

Der Haushaltsansatz der Haushaltsstelle 1.6100.6500 (Bauleitplanungskosten) i.H.v. 5.000,00 € ist bereits ausgeschöpft.

Die Gemeinde Dümmer schloss mit dem Planungsbüro Stadt & Dorf am 19.05.03 einen Nachtrag zum Ingenieurvertrag vom 18.11.2002 i.H.v. 4.176,00 € brutto.

Die Abschlagsrechnung des Planungsbüros Stadt & Dorf muss zur Zahlung angewiesen werden.

Die Ausgabe i.H.v. 2.088,00 € stellt eine überplanmäßige Ausgabe dar.

Überplanmäßige Ausgaben sind nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt aus der Haushaltsstelle: 1.6100.655.

Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Mindestrücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 2.088,00 € in der Haushaltsstelle 1.6100.655.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0