Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Es liegt eine Abschlagsrechnung des Planungsbüro
Stadt & Dorf für die Bearbeitung des B-Planes Nr. 5 i.H.v. 2.088,00 €
brutto vor.
Der Haushaltsansatz der Haushaltsstelle
1.6100.6500 (Bauleitplanungskosten) i.H.v. 5.000,00 € ist bereits ausgeschöpft.
Die Gemeinde Dümmer schloss mit dem Planungsbüro
Stadt & Dorf am 19.05.03 einen Nachtrag zum Ingenieurvertrag vom 18.11.2002
i.H.v. 4.176,00 € brutto.
Die Abschlagsrechnung des Planungsbüros Stadt
& Dorf muss zur Zahlung angewiesen werden.
Die Ausgabe i.H.v. 2.088,00 € stellt eine
überplanmäßige Ausgabe dar.
Überplanmäßige Ausgaben sind nur dann zulässig
sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung
gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen.
Die Ausgabe erfolgt aus der Haushaltsstelle: 1.6100.655.
Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der
allgemeinen Mindestrücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 2.088,00 € in der Haushaltsstelle 1.6100.655.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0