Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Sach- und Rechtslage:

Es liegt ein Antrag bezüglich der Erweiterung der Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Parum vor.

Der Bereich der ehemaligen Stallanlagen sollen für eine Wohnbebauung genutzt werden.

 

Die Planung sowie die Lage der Planflächen sind aus dem als Anlage beigefügten Entwurf ersichtlich.

Es liegt kein Flächennutzungsplan für das betroffene Gebiet vor.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Beschlussvorlage 2003/DÜ/117 wird aufgehoben.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der Ergänzungssatzung zur Satzung der Gemeinde Parum über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Parum entsprechend der Anlage.
  3. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Ergänzungssatzung zur Satzung der Gemeinde Parum über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Parum. Ein Umweltbericht entfällt.

Die Gemeindevertretung beschließt den Landschaftsplanerischen Ausgleich siehe Anlage. Die Begründung wird gebilligt.

  1. Die Auslegung hat zu erfolgen und ist bekannt zu machen. Parallel ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
  2. Die Aufstellung und Auslegung des Entwurfes ist bekannt zu machen.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0