Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Es liegt ein Antrag bezüglich der Erweiterung der
Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Parum vor.
Der Bereich der ehemaligen Stallanlagen sollen
für eine Wohnbebauung genutzt werden.
Die Planung sowie die Lage der Planflächen sind
aus dem als Anlage beigefügten Entwurf ersichtlich.
Es liegt kein Flächennutzungsplan für das
betroffene Gebiet vor.
Beschlussvorschlag:
- Die
Beschlussvorlage 2003/DÜ/117 wird aufgehoben.
- Die
Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der Ergänzungssatzung zur
Satzung der Gemeinde Parum über die Festlegung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils Parum entsprechend der Anlage.
- Die
Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Ergänzungssatzung zur
Satzung der Gemeinde Parum über die Festlegung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils Parum. Ein Umweltbericht entfällt.
Die Gemeindevertretung beschließt den Landschaftsplanerischen Ausgleich siehe Anlage. Die Begründung wird gebilligt.
- Die
Auslegung hat zu erfolgen und ist bekannt zu machen. Parallel ist die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
- Die
Aufstellung und Auslegung des Entwurfes ist bekannt zu machen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0