Beschluss:
Der Bürgermeister übergibt dem 1. Stellvertreter Herrn Harry Kohfeldt
Die Versammlungsleitung .
Herr Borgwardt gibt Erläuterungen zur
Beschlußvorlage und dem Jahresabschluß.
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3
Kommunalverfassung M- V (KV M- V) hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung
spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu
beschließen und gleichzeitig über die Entlastung des Bürgermeisters zu
entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht
diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluß über die
Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61 Abs. 4 KV M- V der Rechtsaufsichtsbehörde
unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben. Die Prüfung der
Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 12.09.2003.
Der Bürgermeister unterliegt lt. Kommunalverfassung
bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M- V. Er hat die
Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten
anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie
Beschlußfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll zur
Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt auf
Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2002, die über –
und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2002 und bestätigt die
Entlastung des Bürgermeisters.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Herr
Manfred Richter
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0