Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Durch die Gemeindevertretung wurde mit Beschluß-Nr. 2000/PAM/059 eine Satzungsänderung auf Vorschlag des Planungsbüros nach § 86 Landesbauordnung MV beschlossen.

Da es sich in der Änderung nicht nur um gestalterische Probleme handelt ist die Änderung nach § 13 BauGB vorzunehmen, d. h. es ist eine Betroffenenbeteiligung und eingeschränkte TÖB-Beteiligung notwendig.

Der Inhalt der Änderung bleibt erhalten.

 

Beschlußvorschlag:

1. Der Beschluß 2000/PAM/059 vom 5. Juni 2000 wird aufgehoben.

2. Der Entwurf zur Änderung der Satzung wird wie folgt als Satzung beschlossen:

            1. Die nordwestliche Bebauungsgrenze im Flurstück 175/13 zum Flurstück 175/7 (B-              Plangrenze) wird von 5,00 m auf 3,00 m reduziert (s. Ausschnitt Planzeichnung).

            2. In der Planzeichenerklärung ist das Planzeichen WD = Walmdach hinzuzufügen.

3. Die Betroffenenbeteiligung erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB, aufgrund der Geringfügigkeit der     Änderung wird als TÖB nur das Landratsamt beteiligt.

Bemerkung:

Aufgrund des § 24  der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Abstimmung und Beratung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0