Sitzung: 19.07.2000 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 12 Ja
Vorlage: 2000/PAM/070
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Durch die
Gemeindevertretung wurde mit Beschluß-Nr. 2000/PAM/059 eine Satzungsänderung
auf Vorschlag des Planungsbüros nach § 86 Landesbauordnung MV beschlossen.
Da es
sich in der Änderung nicht nur um gestalterische Probleme handelt ist die
Änderung nach § 13 BauGB vorzunehmen, d. h. es ist eine Betroffenenbeteiligung
und eingeschränkte TÖB-Beteiligung notwendig.
Der
Inhalt der Änderung bleibt erhalten.
Beschlußvorschlag:
1. Der Beschluß
2000/PAM/059 vom 5. Juni 2000 wird aufgehoben.
2. Der
Entwurf zur Änderung der Satzung wird wie folgt als Satzung beschlossen:
1. Die nordwestliche Bebauungsgrenze
im Flurstück 175/13 zum Flurstück 175/7 (B- Plangrenze) wird von 5,00 m auf 3,00 m
reduziert (s. Ausschnitt Planzeichnung).
2. In der Planzeichenerklärung ist
das Planzeichen WD = Walmdach hinzuzufügen.
3. Die
Betroffenenbeteiligung erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB, aufgrund der
Geringfügigkeit der Änderung wird als
TÖB nur das Landratsamt beteiligt.
Bemerkung:
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Abstimmung und
Beratung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden
Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0