Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Seit Jahren bemüht sich die Gemeinde Pampow um den Bau der Umgehungsstraße für Pampow auf Grund des ständigen wachsenden Verkehrsaufkommens.

Die wirtschaftliche Entwicklung Pampow bedingt eine 2. Abfahrt von dieser Straße in das Gewerbegebiet entsprechend der bereits vorgestellten Planung.

Die 2. Abfahrt wird vom Bund finanziell nicht getragen. Unabhängig von den Bemühungen um Fördermittel und dem Ergebnis ist es notwendig, um den Fortgang der Arbeiten nicht zu behindern eine Teilung der Kosten zu bestätigen, die im Extremfall von der Gemeinde zu tragen sind. Der vorgelegte Vertrag ist nach Beseitigung von inhaltlichen und Rechtsmängeln vom Bürgermeister und dessen Stellvertreter zu unterzeichnen.

In der Anlage werden Hinweise gegeben, die in der Beratung diskutiert werden sollten.

 

Beschlußvorschlag:

Der vorgelgte Vertrag zur Kostenteilung vom 9. Juni 2000 ist vom Bürgermeister und dessen Stellvertreter zu unterzeichnen/mit folgenden Änderungen zu unterzeichnen  nachdem vom Landkreis Ludwigslust, FD Recht und Kommunalaufsicht bestätigt wird, daß keine Rechtsverstöße festgestellt wurden.

 

Bemerkung:

Autgrund des § 24 Abs. der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0