Sitzung: 27.11.2003 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2003/WAR/119
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow kann sich eine weitergehende
bauliche Entwicklung in Kothendorf vorstellen. Bereits im Flächennutzungsplan
wurden Bauflächen in entsprechender Dimensionierung ausgewiesen, so dass
straßenbegleitend eine zusätzliche Bebauung im gekennzeichneten Bereich möglich
ist. Um die Voraussetzungen für eine Bebauung zu schaffen, ist das Verfahren
zur Aufstellung einer Satzung erforderlich. Dafür wird entsprechend der
Beschluss der Gemeindevertretung als Voraussetzung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
- Der
Beschluss 2003/WAR/114 wird aufgehoben.
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die Aufstellung der
Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB. Noch nicht bebaute Flächen sind
in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einzubeziehen.
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow billigt die Abgrenzung für den
Bereich der Ortslage Kothendorf, der in die im Zusammenhang bebaute
Ortslage einbezogen werden soll und für den eine Neubebauung
straßenbeleitend zugelassen werden soll.
- Die
Gemeindevertreter der Gemeinde Warsow billigen die Satzung für einen
Teilbereich der Ortslage Kothendorf (Planzeichnung und Begründung).
- Die
Gemeinde Warsow fasst den Beschluss über die öffentliche Auslegung des
Teilbereiches, der in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Warsow
einbezogen werden soll.
- Die
Entwürfe sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren der Aufstellung
der Satzung zu beteiligen.
- Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung ist im Rahmen der Aufstellung der Satzung
nicht erforderlich.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0