Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow kann sich eine weitergehende bauliche Entwicklung in Kothendorf vorstellen. Bereits im Flächennutzungsplan wurden Bauflächen in entsprechender Dimensionierung ausgewiesen, so dass straßenbegleitend eine zusätzliche Bebauung im gekennzeichneten Bereich möglich ist. Um die Voraussetzungen für eine Bebauung zu schaffen, ist das Verfahren zur Aufstellung einer Satzung erforderlich. Dafür wird entsprechend der Beschluss der Gemeindevertretung als Voraussetzung erforderlich.

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Beschluss 2003/WAR/114 wird aufgehoben.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die Aufstellung der Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB. Noch nicht bebaute Flächen sind in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einzubeziehen.
  3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow billigt die Abgrenzung für den Bereich der Ortslage Kothendorf, der in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einbezogen werden soll und für den eine Neubebauung straßenbeleitend zugelassen werden soll.
  4. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Warsow billigen die Satzung für einen Teilbereich der Ortslage Kothendorf (Planzeichnung und Begründung).
  5. Die Gemeinde Warsow fasst den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Teilbereiches, der in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Warsow einbezogen werden soll.
  6. Die Entwürfe sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren der Aufstellung der Satzung zu beteiligen.
  7. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist im Rahmen der Aufstellung der Satzung nicht erforderlich.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       6

Davon stimmberechtigt:                                                  6

Ja-Stimmen:                                                                  5

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    1

Ungültige Stimmen:                                                        0