Sitzung: 11.11.2003 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2003/HOL/132
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Satzungsbeschluss des o.g. B – Planes wurde bereits 1996 gefaßt. Zwischenzeitlich hat sich das Käuferverhalten und die Ansprüche der Käufer von Wohngebäuden verändert, so dass sich eine Anpassung des B –Planes erforderlich macht.
So ist vorgesehen einige gestalterische Festsetzungen zu ändern. Diese gestalterischen Festsetzungen bedingen nur eine Änderung nach § 86 Landesbauordnung M-V (ohne Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange).
Die Satzung
zur Änderung der Satzung der Gemeinde
Holthusen, B – Plan Nr. 6 ”Wohnpark am Dorfplatz” auf der Grundlage des § 86
LBauO M/V ist in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen beschließt die Satzung zur Änderung
der Satzung der Gemeinde Holthusen, B – Plan Nr. 6 ”Wohnpark am Dorfplatz” auf
der Grundlage des § 86 LBauO M/V entsprechend der Anlage.
1.1.
Im Punkt
3.2.des Textteiles der Satzung wird die Traufhöhe von jetzt 3,00 Meter auf 4,5
Meter geändert.
1.2.
Im Punkt
3.3.des Textteiles der Satzung wird als Dachform das ”Walmdach” hinzugefügt,
weiterhin wird die Dachneigung von jetzt 42 – 52 ° auf neu
25 – 52 ° geändert. Darüber hinaus
wird unter Punkt 3.3 der Satz: “Friesengiebel
sind zulässig” eingefügt.
2.
Der Beschluß
ist nach Inkraftsetzen des B – Planes Nr. 6 ”Wohnpark am Dorfplatz”
entsprechend der Hauptsatzung bekannt zu machen und in Kraft zu setzen. Das
Landratsamt Ludwigslust ist in Kenntnis zu setzen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0