Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Sach- und Rechtslage:

Für o.g. Gebiet fasste die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen am 15.01.2002 den Beschluss 2001/HOL/068 für die Aufstellung eines B - Planes. Hintergrund des Aufstellungsbeschlusses ist die Festsetzung und Sicherung des Gebietscharakters entsprechend § 15 Abs. 1 BauNVO.

Demzufolge sind im Gebiet des künftigen B - Planes Nr.1 folgende Nutzungen auszuschließen:

Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, sportliche und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten, Stätten für Erholung, Pensionen und Ferienlager.

Diesem Ziel sollte auch die am 15.01.2002 beschlossene Veränderungssperre dienen. Die Planung der Gemeinde konnte jedoch noch nicht abgeschlossen werden. Um eine Sicherung der Planung zu gewährleisten wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr empfohlen.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre Beschluss-Nr. 2001/HOL/069 beschlossen am 15.01.2002 für das in Anlage 1 dargestellte Gebiet gemäß §§ 16, 17 Abs. 1 BauGB um 1 Jahr als Satzung.
  2. Entsprechend § 14 BauGB dürfen:

a)       Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden

b)       Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

  1. Der Beschluss ist bekannt zu machen.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0