Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Amtsangehörige Gemeinden können die Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen von der Gemeindewahlbehörde zu berufenden Wahlausschuss übertragen.Die Übertragung der Aufgaben ist im § 15 des Kommunalwahlgesetzes  Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Nach den §§ 30 u. 31 der KV M-V trifft die Vertretung die Entscheidung zur Übertragung der Aufgaben durch einen förmlichen, mit einfacher Mehrheit  der Gemeindevertreter zu fassenden Beschluss. Die Übertragung gilt für alle Wahlen, die an einem Tag stattfinden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen überträgt entsprechend § 15 Kommunalwahlgesetz M-V in der gültigen Fassung der Bekanntmachung die Aufgaben des Gemeindewahl-leiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahl-ausschusses insgesamt auf den Wahlausschuss des Amtes Stralendorf.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0