Sitzung: 11.11.2003 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2003/HOL/146
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Amtsangehörige Gemeinden können die Aufgaben des
Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben
des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen von der Gemeindewahlbehörde zu
berufenden Wahlausschuss übertragen.Die Übertragung der Aufgaben ist im § 15 des
Kommunalwahlgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Nach den §§ 30 u. 31 der KV M-V trifft
die Vertretung die Entscheidung zur Übertragung der Aufgaben durch einen
förmlichen, mit einfacher Mehrheit der
Gemeindevertreter zu fassenden Beschluss. Die Übertragung gilt für alle Wahlen,
die an einem Tag stattfinden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen überträgt
entsprechend § 15 Kommunalwahlgesetz M-V in der gültigen Fassung der
Bekanntmachung die Aufgaben des Gemeindewahl-leiters insgesamt auf den
Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahl-ausschusses insgesamt
auf den Wahlausschuss des Amtes Stralendorf.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0