Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

 

Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen .

Auf Grund der Veränderungen im laufenden Haushalt, ist es gemäß § 50 Abs.       2 K-V  M- V  notwendig einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen. Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten.

Der  1. Nachtragshaushalt ist genehmigungsfrei.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt auf Empfehlung des Haupt – und Finanzausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2003 mit seinen Anlagen .

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kämmerei, über die günstigste Kreditumschuldung zu entscheiden, soweit dies noch nicht geschehen ist .

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0