Sitzung: 10.11.2003 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 5
Vorlage: 2003/AMT/059
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden
verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt
ständigen Änderungen unterworfen. Auf Grund des Beschlusses des Amtsausschusses
für den Umbau der Amtsscheune ist es notwendig, einen 1. Nachtragshaushalt zu
beschließen. Die Amtsumlage von 16,16 % bleibt unverändert. Die näheren
Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen. Die 1.
Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten. Der 1.
Nachtragshaushalt ist genehmigungspflichtig.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf beschließt auf Empfehlung des
Finanzausschusses und des Verwaltungsausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2003
mit seinen Anlagen.
Der Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf wird beauftragt, in
Zusammenarbeit mit der Kämmerei, über die günstigste Kreditaufnahme zu
entscheiden, soweit dies noch nicht geschehen ist.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 23
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 18
Davon stimmberechtigt: 18
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
5
Ungültige Stimmen:
0