Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 5

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen. Auf Grund des Beschlusses des Amtsausschusses für den Umbau der Amtsscheune ist es notwendig, einen 1. Nachtragshaushalt zu beschließen. Die Amtsumlage von 16,16 % bleibt unverändert. Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten. Der 1. Nachtragshaushalt ist genehmigungspflichtig.

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses und des Verwaltungsausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2003 mit seinen Anlagen.

Der Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kämmerei, über die günstigste Kreditaufnahme zu entscheiden, soweit dies noch nicht geschehen ist.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   23

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   18

Davon stimmberechtigt:                                                              18

Ja-Stimmen:                                                                              13

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                5

Ungültige Stimmen:                                                                    0