Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Durch die Eigentümer der Flurstücke 144/4, 144/5, 144/6 und 144/7 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Rogahn wurde ein Antrag auf Bebauung der o.g. Flurstücke gestellt. Die Bebauungsvorstellungen lassen nach Rücksprache mit dem Fachdienst Bauordnung im Landratsamt Ludwigslust eine Bebauung nur auf der Grundlage eines B - Planes zu. Der Entwurf des vorhabenbezogenen B - Plans ist in der Anlage beigefügt. Die vorgesehene Nutzung entspricht dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen B - Planes Nr. 9 für das Gebiet “Sprosserweg II” OT Groß Rogahn entsprechend der Anlage.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen B - Planes Nr. 9 für das Gebiet “Sprosserweg II” OT Groß Rogahn. Ein Umweltbericht entfällt.

Die Gemeindevertretung beschließt den Landschaftsplanerischen Ausgleich siehe Anlage. Die Begründung wird gebilligt.

  1. Die Auslegung hat zu erfolgen und ist bekannt zu machen. Parallel ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
  2. Die Aufstellung und Auslegung des Entwurfes ist bekannt zu machen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0