Sitzung: 04.11.2003 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2003/ROG/090
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Durch die Eigentümer der Flurstücke 144/4, 144/5, 144/6 und 144/7 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Rogahn wurde ein Antrag auf Bebauung der o.g. Flurstücke gestellt. Die Bebauungsvorstellungen lassen nach Rücksprache mit dem Fachdienst Bauordnung im Landratsamt Ludwigslust eine Bebauung nur auf der Grundlage eines B - Planes zu. Der Entwurf des vorhabenbezogenen B - Plans ist in der Anlage beigefügt. Die vorgesehene Nutzung entspricht dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen B -
Planes Nr. 9 für das Gebiet “Sprosserweg II” OT Groß Rogahn entsprechend
der Anlage.
- Die
Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen B - Planes
Nr. 9 für das Gebiet “Sprosserweg II” OT Groß Rogahn. Ein Umweltbericht
entfällt.
Die Gemeindevertretung beschließt den Landschaftsplanerischen Ausgleich siehe Anlage. Die Begründung wird gebilligt.
- Die
Auslegung hat zu erfolgen und ist bekannt zu machen. Parallel ist die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
- Die
Aufstellung und Auslegung des Entwurfes ist bekannt zu machen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0