Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Am 14.04.2003 wurde in der Gemeindevertretung Wittenförden mit Beschluss Nr. 2003/WIT/122 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 “Landschaftspark” gefasst.

Bei einer Beratung mit dem Fachdienst Bauleitplanung des Landkreises Ludwigslust am 08.10.2003 wurde durch die Fachbehörde angeregt, zur Sicherung der Planung für das überplante Gebiet des

B – Planes Nr. 10 “Landschaftspark Am Neumühler See” eine Veränderungssperre zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund des § 16 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung eine Veränderungssperre für das in der Anlage 1 dargestellte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 10 “ Landschaftspark Am Neumühler See ” als Satzung.

 

  1. Entsprechend § 14 BauGB dürfen:

 

a)                  Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.

b)                  Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

 

  1. Die Veränderungssperre ist entsprechend § 17 Abs. 1 BauGB auf vorerst 2 Jahre befristet.

 

  1. Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2, Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              10

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                1

Ungültige Stimmen:                                                                    0