Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Am 14.04.2003 wurde in der Gemeindevertretung Wittenförden mit Beschluss Nr. 2003/WIT/122 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 “Landschaftspark” gefasst.

Die Vorplanungen sind nunmehr soweit vorangeschritten, dass die Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden kann.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung am 08.12.2003 durchgeführt werden.

 

2.  Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig eingeholt. Die Beteiligung wird vor dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 durchgeführt (öffentliche Auslegung).

 

3.  Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0