Sitzung: 03.11.2003 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2003/WIT/134
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Am 14.04.2003 wurde in der Gemeindevertretung Wittenförden mit Beschluss Nr. 2003/WIT/122 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 “Landschaftspark” gefasst.
Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss Nr. 2003/WIT/122 beschlossen, den Flächennutzungsplan (1.Änderung ) für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 10 “Landschaftspark Am Neumühler See” (Flurstück 72 / 4 ) im Parallelverfahren zu ändern und die Fläche als öffentliche Grünfläche ( Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1
Nr. 20 BauGB ) auszuweisen.
Die Vorplanungen sind nunmehr soweit vorangeschritten, dass die Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden kann.
Beschlussvorschlag:
1. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3
Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung
am 08.12.2003 durchgeführt werden.
2. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig eingeholt. Die
Beteiligung wird vor dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 durchgeführt (öffentliche
Auslegung).
3. Der Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0