Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Am 14.04.2003 wurde in der Gemeindevertretung Wittenförden mit Beschluss Nr. 2003/WIT/122 der Aufstellungsbeschluss für den B - Plan Nr. 10 “Landschaftspark” gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren für das entsprechende Teilgebiet (Flurstück 72/4) zu ändern. Die von der Gemeindevertretung Wittenförden am 16.12.2002 beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – BauGB in der Neufassung der Bekanntmachung vom 27.August 1997 (BGBl I S. 2141, berichtigt 1998 I S. 137) in der am Tag der Genehmigung geltender Fassung mit einer Auflage und einem Hinweis mit Schreiben des Ministeriums für Arbeit und Bau Mecklenburg - Vorpommern vom 25.06.2003, Aktenzeichen VIII 230 c – 512.111 – 54.118 genehmigt. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes setzte sich intensiv mit einzelnen besonders gekennzeichneten Teilbereichen innerhalb des Gemeindegebietes auseinander und legte die planungsrechtliche Bedeutung fest. Darüber hinaus wurden nachrichtliche Übernahmen und Hinweise für das gesamte Gemeindegebiet berücksichtigt. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Gemeinde Wittenförden wurde am 29.10.2003 bekannt gemacht und ist seit 30.10.2003 in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

Aufgrund des § 1 Abs. 3 sowie des § 2 Abs. 1 des BauGB in der Neufassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I. S. 2141 ber. BGBL. 1998 I. S. 137) zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBL. I S. 2850) beschließt die Gemeindevertretung den Flächennutzungsplan

(1. Änderung) für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 10 “Landschaftspark Am Neumühler See” (Flurstück 72 / 4 ) im Parallelverfahren zu ändern und die Fläche als öffentliche Grünfläche (Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1

Nr. 20 BauGB ) auszuweisen

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0