Sitzung: 03.11.2003 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: 2003/WIT/132
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) hat die
Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das
Haushaltsjahr folgende Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die
Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung
die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe
anzugeben. Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß §
61 Abs. 4 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und
öffentlich bekanntzugeben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den
Rechnungsprüfungsausschuß des Amtes am 26.09.2003. Der Bürgermeister unterliegt
lt. Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust bezüglich der Entlastung
dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Er hat die Leitung der Sitzung für
diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu
übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlußfassung auszuschließen. Das
Rechnungsprüfungsprotokoll mit den Erläuterungen zur Jahresrechnung ist in der
Anlage enthalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt
auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2002, die
über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2002 und bestätigt die
Entlastung des Bürgermeisters.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V war Herr Manfred
Bosselmann von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
1
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0