Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Um Zuwendungsbestätigungen für steuerbegünstigte Zwecke nach dem 31.12.2003 weiterhin ausstellen zu können, muss vom Finanzamt Schwerin die Gemeinnützigkeit der Kita in Holthusen anerkannt werden.

 

Hierzu ist für die Kita spätestens ab 01.01.2004 eine Satzung für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art notwendig.

 

Nach Rücksprache mit dem Finanzamt Schwerin, wird aufgrund der Satzung   Anlage 1

die Gemeinnützigkeit der Kita anerkannt.

 

Die Überprüfung der Satzung durch die Kommunalaufsichtsbehörde Landkreis Ludwigslust wurde eingeleitet.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die vorliegende “Satzung für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art/ Kindertagesstätte der Gemeinde Holthusen”.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0